KfW Special Program 2020

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With the KfW Special Program 2020, the German government provides liquidity support for companies affected by the Corona crisis.

Viele Unternehmen spüren derzeit die finanziellen Auswirkungen des COVID-19 Ausbruchs. Mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 versucht die Bundesregierung Liquiditätshilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bereitzustellen.

Speziell in der Schifffahrtsbranche erleben wir hierzu große Unsicherheiten. Vielen ist unklar, ob sie die Finanzhilfen der KfW nutzen können. An wen muss man sich wenden? Welche Voraussetzungen bestehen? Werden auch „normale“ Schiffsfinanzierungen gefördert? Welche Konditionen bestehen und sind Sicherheiten erforderlich? Wie verhält sich dies zu bestehenden Finanzierungen?

Aus unserer Sicht bietet das KfW-Sonderprogramm 2020 insbesondere auch für die Schifffahrt große Chancen. Es können alle Unternehmen (auch Einschiffsgesellschaften) Darlehen erhalten, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Dies ist dann der Fall, wenn zum 31. Dezember 2019 noch keine Schwierigkeiten bestanden, also finanziell für die jeweiligen Unternehmen „die Welt noch in Ordnung“ war. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch in Deutschland registrierte Schiffe, bei denen eine Ausflaggung vorgenommen wurde, grundsätzlich förderungsberechtigt sind. Insbesondere der VDR und dessen Berater Dr. Klaus Stoltenberg setzen sich bei der KfW und den zuständigen politischen Stellen sehr stark hierfür ein. Unabhängig hiervon sind natürlich alle weiteren Voraussetzungen ebenso zu beachten.

Abgewickelt wird die Darlehensvergabe über die jeweilige „Hausbank“. Dies wird in den allermeisten Fällen diejenige Bank sein, die schon die bereits bestehende Finanzierung bereitgestellt hat. Hier sehen wir einerseits auch die größten (praktischen) Schwierigkeiten:

  • Die Hausbank muss 10 bzw. 20 Prozent des Kreditausfallrisikos übernehmen. Hierzu mag sie aus verschiedenen Gründen nicht bereit sein (z. B. aufgrund der Risikoeinschätzung oder bestehender Limits).
  • Die von der KfW offerierten Zinssätze (aktuelle Konditionenübersicht) sind zwar grundsätzlich sehr attraktiv, allerdings ist die jeweilige Hausbank möglicherweise in ihrer Preisgestaltung angesichts des erwarteten Risikos zu sehr eingeschränkt.
  • Die Hausbanken sind teilweise in der aktuellen Situation überlastet und eine zeitnahe Kreditentscheidung kann nicht getroffen werden.

Andererseits ergibt sich aus unserer Sicht auch eine große Chance, zusammen mit der bereits finanzierenden Bank zusätzliche Mittel zu generieren, um die momentane Krise zu überstehen. Soweit Sie also grundsätzlich an der Möglichkeit der KfW-Förderprogramme interessiert sind, sollten Sie in jedem Fall zeitnah den Kontakt zu Ihrer finanzierenden Bank aufnehmen. Von ganz entscheidender Bedeutung wird hierbei unseres Erachtens allerdings sein, wie gut die Anfrage vorbereitet ist und ob die Anforderungen der KfW bereits beachtet werden. Dies gilt umso mehr angesichts der momentanen Überlastung der jeweiligen Ansprechpartner sowie der relevanten Entscheidungsträger.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, dass mittelständische Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern in Kürze als weitere Möglichkeit einen sogenannten KfW-Schnellkredit in Höhe von maximal 800.000 EUR beantragen können. Es steht hierzu nur noch die Genehmigung der EU aus. Dieser wird anders als die bereits bestehenden Kreditprogramme zu 100 % durch die KfW abgesichert. Da mindestens 11 Arbeitnehmer beschäftigt sein müssen, wird der KfW-Schnellkredit für die meisten Einschiffsgesellschaften nicht in Frage kommen. Er könnte aber eine interessante Möglichkeit für Reedereien, Management- oder Servicegesellschaften darstellen.

Wir prüfen selbstverständlich gerne die spezifischen Voraussetzungen und Grenzen einer Förderung durch das KfW-Sonderprogramm 2020 und den KfW-Schnellkredit (sobald verfügbar) in Ihrem konkreten Fall und begleiten Sie bei der Antragsstellung und der Strukturierung.

Weiterführende Informationen zu den KfW-Programmen finden Sie hier:

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
KfW-Unternehmerkredit
ERP-Gründerkredit – Universell
KfW-Direktbeteiligung Konsortialfinanzierung
Pressemitteilung zu KfW-Schnellkredit