Marshallinseln nicht mehr auf der schwarzen Liste der EU

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Am 17. Oktober 2023 wurden die Marshallinseln von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete entfernt.

Kurz zusammengefasst: Mit Beschluss des Rates der Europäischen Union in der Zusammensetzung „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council – ECOFIN) im Februar 2023 wurde die Republik der Marshallinseln in die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete aufgenommen. Diese Liste, die im Februar und Oktober jeden Jahres aktualisiert wird, benennt Steuergebiete, welche die EU-Standards für Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit oder die Umsetzung internationaler Vorschriften zur Verhinderung der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen oder der Gewinnverschiebung nicht erfüllen und keine Schritte zur Lösung dieser Probleme unternehmen. Mit Wirkung zum 17. Oktober 2023 wurde nun aufgrund der guten Kooperation der Marshallinseln mit den EU-Behörden entschieden, die Marshallinseln von der Liste der nicht kooperativen Steuergebiete wieder zu entfernen.

Die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete führte die EU im Rahmen ihrer Bemühungen ein, Steuervermeidung und schädliche Steuerpraktiken einzudämmen.

Bei der Entscheidung, ob ein Steuergebiet in diese Liste aufgenommen wird, bewertet die EU die Länder nach drei Hauptkriterien: Steuertransparenz, gerechte Besteuerung und Umsetzung der OECD-Maßnahmen zur Verhinderung der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverschiebung.

ECOFIN hatte die Marshallinseln im Februar 2023 wieder auf die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete gesetzt, auf der diese schon einmal im Jahre 2018 standen. ECOFIN vermutete, dass auf den Marshallinseln gegründete, aber dort nicht geschäftlich tätige Gesellschaften mit einem Körperschaftssteuersatz von Null oder einem nur nominalen Steuersatz besteuert würden, ohne dass tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit auf den Marshallinseln oder anderswo vorläge. Damit war eines der Prüfungskriterien nicht erfüllt. Darüber hinaus stellte ECOFIN fest, dass es den Marshallinseln an der Umsetzung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz dieser Gesellschaften mangele.

Insgesamt setzte ECOFIN im Februar 2023 14 Länder auf die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete. Dazu zählten z.B. Panama, Russland oder Vanuatu. Die Eintragung wird jährlich im Februar und im Oktober überprüft. Eine Streichung von der Liste kommt in Betracht, wenn die betroffenen Länder ihre Verpflichtungen erfüllen und ECOFIN Fortschritte bei der Transparenz und der Zusammenarbeit im Steuerbereich erkennen kann.

Die Aufnahme in die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete hat z.B. in Deutschland zur Folge, dass Gesellschaften, die in den jeweiligen Steuergebieten gegründet wurden, Gegenstand der Bestimmungen des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz) werden. Die Auswirkungen für diese Gesellschaften sowie für ihre in einem EU-Mitgliedstaat steueransässigen Geschäftspartner können, je nach Gesetz des EU-Mitgliedstaates, gravierend sein.

In den letzten Monaten haben die Marshallinseln erhebliche Anstrengungen unternommen, sich mit den Kritikpunkten des ECOFIN auseinanderzusetzen, um im Ergebnis eine Streichung von der Liste der nicht kooperativen Steuergebiete zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen. Es wurden verbesserungsfähige Aspekte der bisher von den Marshallinseln getroffenen Maßnahmen identifiziert. Die erforderlichen Veränderungen wurden umgesetzt. Dabei handelte es sich unseren Informationen zufolge im Wesentlichen um die Anpassung einiger formeller und verwaltungstechnischer Vorgänge bei der Überwachung der geltenden Vorschriften, die seit Februar diesen Jahres umgesetzt wurden.

ECOFIN hat nun am 17. Oktober 2023 entschieden, die Marshallinseln von der Liste der nicht kooperativen Steuergebiete zu entfernen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei Ehlermann Rindfleisch Gadow oder an Dr. Stefan Rindfleisch oder Dr. Klaus Dimigen, die als registrierte Anwälte auf den Marshallinseln zugelassen sind.