Marshall Islands: Abgabetermin für den Economic Substance Bericht rückt näher

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Ab dem 1. Juli 2021 müssen nach dem Recht der Marshall Islands gegründete Offshore-Gesellschaften erstmalig den sogenannten ESR Report einreichen.

Kurz zusammengefasst: Ab dem 1. Juli 2021 sehen sich Offshore-Gesellschaften, die nach dem Recht der Marshall Islands gegründet worden sind, und sogenannte foreign maritime entities, die auf den Marshall Islands registriert sind, mit dem Ablauf der Frist für die Einreichung des jährlichen Berichts über ihre wirtschaftliche Substanz auf den Marshall Islands konfrontiert. Für Gesellschaften, die Eigentümer eines Seeschiffes sind, gelten insoweit allerdings besondere Regelungen. Wenn Sie den Bericht noch nicht vorbereitet und eingereicht haben, ist es jetzt an der Zeit, zu handeln.

Hintergrund

OECD und EU haben darauf hingewirkt, dass die in Offshore-Rechtsordnungen gegründeten Gesellschaften u.a. wirtschaftliche Substanz in diesen Rechtsordnungen nachweisen müssen, um die zumeist bestehende Steuerfreiheit nutzen zu können.

Jährliche Berichtspflicht

Für nach dem Recht der Marshall Islands gegründete Offshore-Gesellschaften und auf den Marshall Islands registrierte Foreign Maritime Entities („FME“) gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Grundsätzlich haben Offshore-Gesellschaften und FMEs beim Handelsregister der Marshall Islands, der Trust Company, jährlich einen Bericht einzureichen. Aus dem Bericht muss sich folgendes ergeben:

  • Handelt es sich um eine Relevant Entity? Vereinfacht ausgedrückt sind Relevant Entities alle nach dem Recht der Marshall Islands gegründeten gebietsfremden inländischen Gesellschaften (non-resident domestic entities) und FMEs, es sei denn, die Gesellschaft wird außerhalb der Marshall Islands verwaltet und kontrolliert und ist außerhalb der Marshall Islands steuerpflichtig
  • Wenn ja: generiert diese Relevant Entity Einkünfte aus einer Relevant Activity?
  • Wenn ja: genauere Informationen über die Geschäftstätigkeit, z.B. über Umsatz, Kostenstruktur, Geschäftsräume und Anzahl der Angestellten.

Gesellschaften, welche dieser Nachweispflicht nicht nachkommen und diese Bedingungen nicht erfüllen drohen Geldstrafen bis zu USD 100.000 sowie die Zwangslöschung.

Lösung für die Reedereien

Für Offshore-Gesellschaften und FMEs, die Eigentümer eines Seeschiffes sind, wurde eine andere, pragmatischere Lösung gefunden. Zwar sind die betroffenen Gesellschaften verpflichtet, wirtschaftliche Substanz auf den Marshall Islands nachzuweisen. Allerdings wurde für diese Gesellschaften der Begriff der wirtschaftlichen Substanz insofern modifiziert und erweitert, als die Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt, wenn die Gesellschaft die auf das Schiff nach dem Flaggenrecht der Marshall Islands und den Vorgaben der IMO anwendbaren Vorschriften erfüllt.

Die Trust Company hat ein Onlineportal vorbereitet, über das der ESR Report an die Trust Company übermittelt werden kann. Den Link dazu finden Sie hier. Auf der Website von International Registries, Inc. findet sich auch eine Anleitung für die Erstellung des ESR Reports.

Wir unterstützen Sie

Gerne stehen wir für weiterführende Informationen und Beratung bei der Abfassung der jährlichen ESR-Berichte an die Trust Company zur Verfügung. Dr. Stefan Rindfleisch und Dr. Klaus Dimigen besitzen beide seit 15 Jahren eine Anwaltszulassung auf den Marshall Islands.