Malta schlägt in Europa einen neuen Kurs im Schiffsleasing ein

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Malta führt neues Sicherheitsinstrument zugunsten von Leasinggebern bei Schiffsfinanzierungen ein

Kurz zusammengefasst: Am 4. April 2025 ist eine Anpassung des maltesischen Merchant Shipping Act in Kraft getreten, welche den Finanzierern bei Sale and Leaseback Transaktionen eine neue Art von Sicherheit bietet, ähnlich dem von den Marshallinseln und Liberia bereitgestellten Rechtsrahmen.

 

Was ist eine Finanzierungscharter?

Eine Finanzierungs-Charter ist ein wesentliches Merkmal einer "Sale and Leaseback"-Transaktion. Dabei verkauft und überträgt der Schiffseigentümer das Eigentum an seinem Schiff an einen Finanzierer (üblicherweise eine Tochter einer Leasinggesellschaft, einer Private-Equity-Gesellschaft oder eines Finanzinstituts wie zum Beispiel einer Bank) im Austausch für eine Einmalzahlung (d.h. den Kaufpreis). Gemäß der Finanzierungs-Charter (üblicherweise bezeichnet als bareboat charter) verleast der Finanzierer als Eigentümer und Leasinggeber das Schiff an den vormaligen Schiffseigentümer als Leasingnehmer. Der Leasingnehmer betreibt das Schiff während der Dauer des Leasingverhältnisses gegen Zahlung der Leasingraten an den Leasinggeber.

 

Änderung des Merchant Shipping Act

Das maltesische Parlament beschloss am 24. Februar 2025 eine Reihe von Änderungen zum Merchant Shipping Act. Eine der zentralen Änderungen ist die Anerkennung von Finanzierungs-Chartern innerhalb des maltesischen Rechtssystems sowie die Einführung von Mechanismen, die die Registrierung von Finanzierungs-Chartern im maltesischen Schiffsregister ermöglichen und damit die Interessen des Leasinggebers absichern können. Diese Änderung ist am 4. April 2025 in Kraft getreten. Sie hat wichtige Auswirkungen auf grenzüberschreitende Transaktionen mit Schiffen unter maltesischer Flagge.

Zur Information: Abhängig von der Jurisdiktion kann bei einer Finanzierungs-Charter die Charakterisierung von Finanzierungs-Chartern und die Bestimmung des rechtlichen Eigentümers eines Schiffes unterschiedlich ausfallen. Z.B. werden bei Insolvenz des Leasingnehmers manche Jurisdiktionen das Eigentum am Schiff dem Leasinggeber zuordnen. In anderen Jurisdiktionen könnte dagegen der Leasinggeber als bloßer Finanzierer gedeutet und der Leasingnehmer als tatsächlicher Eigentümer des Schiffes betrachtet werden. Im letzteren Fall könnte das Schiff als Teil der Insolvenzmasse des Leasingnehmers betrachtet werden, und der Leasinggeber – dem das Eigentumsrecht aberkannt wurde – hätte nur noch eine ungesicherte Forderung gegen die Insolvenzmasse des Leasingnehmers.

Nach maltesischem Recht zielt die Eintragung der Finanzierungs-Charter in das maltesische Schiffsregister darauf ab, dem Leasinggeber durch die Gewährung eines eingetragenen Sicherungsrechts Sicherheit zu bieten. Das Sicherungsrecht des Leasinggebers ist nach maltesischem Recht von der Insolvenzmasse des Leasingnehmers getrennt und hat Vorrang vor allen anderen Forderungen oder Interessen anderer ungesicherter Gläubiger des Leasingnehmers.

 

Warum ist das für europäische Schiffseigner wichtig?

Diese Gesetzesänderung stellt eine bedeutende Entwicklung für Schiffsleasingstrukturen in Europa dar und macht Malta zu einer attraktiven Option für die Gestaltung von "Sale and Leaseback"-Transaktionen. Mit Umsetzung der Änderung wird ein solider rechtlicher Rahmen für Leasingtransaktionen innerhalb der EU geschaffen. Leasinggeber erlangen dadurch die Sicherheit, dass ihre Rechte am Schiff registriert sind und sie im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den Leasingnehmer gesicherte Ansprüche hätten, ungeachtet einer möglichen Umdeutung des Leasingverhältnisses durch das Insolvenzgericht.

 

Zusammenfassung

Die Gesetzesänderung in Malta ist zweifellos ein positives Signal für Schiffseigentümer, die sich alternative Finanzierungsmöglichkeiten wünschen. Dies könnte den Weg freimachen für mehr Leasingaktivitäten in Europa, indem sowohl Schiffseignern als auch Leasinggebern eine größere rechtliche Sicherheit und Flexibilität bei der Finanzierungsstruktur geboten wird.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auf den Marshallinseln und in Liberia ähnliche Regelungen bestehen, die einem Leasinggeber als eingetragenen Eigentümer Sicherungsrechte vergleichbar mit einer Schiffshypothek gewähren.

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben oder einen Kontakt nach Malta herstellen möchten, wenden Sie sich gerne an Ihre Kontaktperson bei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW oder an Adam Parmenter oder Marta Ron. Bei Fragen zur Registrierung einer Finanzierungs-Charter auf den Marshallinseln oder in Liberia wenden Sie sich gerne an Dr. Klaus Dimigen oder Dr. Stefan Rindfleisch, die beide als Rechtsanwälte auf den Marshallinseln zugelassen sind.