Hamburger Commercial Court hat sein erstes Urteil gefällt

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Der Commercial Court Hamburg, eröffnet im April 2025 beim Hanseatischen Oberlandesgericht, hat nun sein erstes Urteil gefällt.

Kurz zusammengefasst: Der neue Commercial Court Hamburg verhandelt ein breites Spektrum an Handelsstreitigkeiten ab 500.000,00 € in englischer Sprache. Darunter wurden zudem neue Commercial Chambers im Hamburger Landgericht eröffnet, um Handelsstreitigkeiten ab 5.000,00 € in englischer Sprache zu verhandeln. Sein erstes Urteil fällte der Commercial Court im November.

 

Position im deutschen Gerichtssystem

Sowohl der Commercial Court als auch die Commercial Chambers sind erstinstanzliche Gerichte, wobei der Commercial Court darüber hinaus auch als Revisionsinstanz der Commercial Chambers dient. Gegen Urteile des Commercial Court kann man direkt vor Deutschlands höchstem Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, in Berufung gehen.

Der Commercial Court kann nur genutzt werden, wenn beide Parteien mit dessen Jurisdiktion einverstanden sind oder wenn die Klägerin es so in ihrer Klageschrift fordert und die Beklagte dem in ihrer Verteidigungsschrift nicht widerspricht. Im Gegensatz dazu verhandeln die Commercial Chambers Handelsstreitigkeiten, die in die ordentliche Gerichtsbarkeit des Hamburger Landgerichts fallen, wenn die Parteien sich für Verhandlungen in englischer Sprache entscheiden.

Diese Neuerungen entstanden in Folge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland am 1. April 2025. Hamburg ist eines der deutschen Bundesländer, das entsprechende Gerichte eröffnet hat.

 

Prozessuale Innovationen

Zu Beginn einer Forderung führt der Commercial Court eine "Organisationskonferenz" durch, in welcher die Parteien Fristen und den Termin für die mündliche Verhandlung vereinbaren. Dies soll ähnlich wie bei der "Case Management Conference" in englischen Gerichten dabei helfen, den Ablauf des Gerichtsverfahrens durch einen klaren und vorab vereinbarten Zeitrahmen zu optimieren. Vergleichbare Case-Management-Mittel sind auch für Verhandlungen vor den Commercial Chambers verfügbar.

Weitere prozessuale Innovationen umfassen Geheimhaltungsmaßnahmen zu Geschäftsgeheimnissen und auf Anfrage auch eine wortgetreue Aufnahme von Verhandlungen, was man ebenfalls von englischen Gerichten kennt, bisher in Deutschland aber noch nicht allgemein verfügbar war.

Der prozessuale Verlauf des ersten Urteils des Gerichts zeigt außerdem das Potenzial für ein verhältnismäßig zügige Entscheidung.

 

Erster Fall vor dem Commercial Court

Die Klage wurde am 25. Juli 2025 von einem Anbieter von netzunabhängigen Energieversorgungssystemen eingereicht, welcher Batteriezellen mit einem Wert von über eine Million Euro von der Beklagten kaufte und diese wiederum an einen Kunden in Westafrika verkaufte. Für die Klägerin war es unerlässlich, dass die Batterien eine Qualitätszertifizierung nach Industriestandard erreichen. Als die Zertifizierung jedoch nicht erlangt werden konnte, trat die Klägerin von dem ursprünglichen Kaufvertrag zurück und verklagte die Beklagte unter einer Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten des Commercial Courts.

Das Gericht gab der Klage weitgehend statt und verurteilte die Beklagte auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme der Batterien. Das Gericht übertrug der Beklagten das Risiko der fehlgeschlagenen Zertifizierung und entschied, dass die Klägerin vom Vertrag zurücktreten könne, da die wirtschaftliche Grundlage der Transaktion weggefallen sei. Zwei mündliche Verhandlungen zwischen Juli und November und eine Entscheidung etwa vier Monate nach Einreichung der Klage unterstreichen das Potenzial für wesentlich kürzere Verfahren als im traditionellen Verfahren, das vor dem Landgericht beginnt.

 

Relevanz in der Schifffahrt

Für Streitfälle in der Schifffahrt, die häufig englischsprachige Dokumente und internationale Gegenparteien involvieren, bieten der Commercial Court und die Commercial Chambers nun englischsprachige Verfahren vor erfahrenen deutschen Richtern mit Fachwissen und der Aussicht auf relativ schnelle Entscheidungen. Deutsche Gerichtsurteile profitieren von EU-Durchsetzungsvorschriften, was sie für Parteien – vor allem deutsche Parteien – attraktiv macht, die eine Vollstreckung innerhalb Europas wünschen. Für die weltweite Vollstreckbarkeit könnte sich ein Schiedsverfahren jedoch aufgrund der größeren Reichweite des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen nach wie vor als vorteilhafter erweisen.

 

Wenn Sie Aspekte dieses Artikels weiter besprechen möchten, wenden Sie sich gerne an Ihre Kontaktperson bei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW oder Dr. Nina von Borries.