Gesetzesentwurf zur "Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften" beschlossen

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Das beabsichtigte Gesetz soll die Registrierung von Schiffen unter deutscher Flagge attraktiver machen und das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht modernisieren.

Kurz zusammengefasst: Die Bundesregierung hat am 10. Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf zur "Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften" beschlossen.

 

Das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht sollen modernisiert, entbürokratisiert und an die Digitalisierung angepasst werden. Ziel der Bundesregierung ist dabei auch, die Registrierung von Schiffen unter deutscher Flagge attraktiver zu machen. Ursprünglich im Referentenentwurf aus September 2025 enthaltene Einschränkungen zu EU-Gesellschaften, die sich insbesondere bei Leasingstrukturen ausgewirkt hätten, sind im jetzigen Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.


Attraktivität der deutschen Flagge

Das eigentliche Ziel, die deutsche Flagge attraktiver zu machen, stand kurzzeitig im Risiko. In dem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr aus September 2025 war vorgesehen, dass das freiwillige Führen der deutschen Flagge, welches bislang allen EU-Gesellschaften möglich ist, zukünftig nur noch solchen EU-Gesellschaften offenstehen sollte, (i) deren vertretungsberechtigtes Organ mehrheitlich mit EU-Bürgern besetzt ist und (ii) deren Anteilsinhaber mehrheitlich EU-Bürger oder EU-Gesellschaften sind, welche wiederum mehrheitlich von EU-Bürgern vertreten werden. Eine solche Neuregelung hätte insbesondere marktübliche Leasingstrukturen beeinträchtigt und künftige Strukturen erschwert. Gegenwärtig können Leasinggeber über Finanzierungsvehikel, welche etwa auf Malta oder Zypern oder in Irland angesiedelt sind, ohne diese Anforderungen als (rechtliche) Eigentümer von Seeschiffen im deutschen Seeschiffsregister eingetragen werden. Der Leasingnehmer und wirtschaftliche Eigentümer der Schiffe kann die Schiffe entsprechend derzeit unter deutscher Flagge betreiben oder ausflaggen, vor allem aber besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anwendung der Tonnagebesteuerung. Die Einführung der beiden zusätzlichen Kriterien hätte die Parameter für alle Beteiligten an solchen Leasingstrukturen verschoben und damit die Eintragung der so finanzierten Schiffe ins deutsche Seeschiffsregister unattraktiver gemacht. Darüber hinaus sah der Gesetzesentwurf aus dem September nicht vor, wie der Gesetzgeber mit bereits existenten Strukturen umgehen wollte, welche die zusätzlichen Kriterien nicht erfüllten. Unsere Kanzlei hat auf die Schwächen des Referentenentwurfes und die Risiken für Leasingstrukturen nach seiner Veröffentlichung im September 2025 hingewiesen. Die beiden zusätzlichen Kriterien sind nun im Entwurf vom 10. Dezember 2025 ersatzlos gestrichen worden.


Modernisierung des Flaggenrechtsgesetzes

Ein weiteres Ziel des Gesetzesentwurfes ist, das deutsche Flaggenrecht zu modernisieren. Hierzu sollen nach dem Willen der Bundesregierung Zuständigkeiten klarer geregelt, Regelungen verständlicher gefasst, Regelungslücken geschlossen, veraltete und nicht mehr relevante Regelungen aufgehoben und Bürokratie abgebaut werden. So würde mit dem Gesetzesvorhaben das Schiffsvorzertifikat abgeschafft. Für die Erklärung des Schiffseigentümers zur Ausflaggung entfiele die notarielle Beglaubigung. Die Anforderungen an die sog. „Beauftragte Person“ in § 5a der Flaggenrechtsverordnung würden verschlankt.


Digitalisierung

Das Schiffsregister ist von Gesetzes wegen öffentlich. Es ist jedermann gestattet, dort Einsicht zu nehmen. Eine besondere Berechtigung ist für die Einsichtnahme nicht nachzuweisen. Allerdings findet eine solche Einsichtnahme bislang grundsätzlich in Präsenz statt. Es ist daher zu begrüßen, dass die Einsicht zukünftig digital möglich sein soll. Allerdings bleibt es nach dem Gesetzesentwurf den Ländern überlassen, die digitale Einsichtnahme zu ermöglichen. Das ist zwar eine Einschränkung, allerdings folgerichtig, wenn man bedenkt, dass die Schiffsregister noch nicht flächendeckend elektronisch geführt werden.

 

Fischerei

Der Gesetzesentwurf erfasst darüber hinaus auch Änderungen im Seefischereigesetz, die unter anderem der Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union dienen. 

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Kontaktperson bei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW oder an Dr. Carolin Schmeding oder Dr. Stefan Rindfleisch.