Dritter Förderaufruf zur LNG-Richtlinie veröffentlicht

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Noch bis zum 12. Juni 2021 können Anträge auf Zuwendungen von bis zu 60 % der durch Um- oder Ausrüstung von Antrieben zur LNG-Nutzung entstehenden Kosten gestellt werden.

Kurz zusammengefasst:  Die Bundesregierung fördert den Einsatz von LNG in der deutschen Schifffahrt. Werden Seeschiffe mit Antrieben zur Nutzung von LNG ausgerüstet, können Antragsberechtigte Zuwendungen von bis zu 60% der durch die Um- oder Ausrüstung entstehenden Mehrkosten erhalten. Die maximale Zuwendungshöhe liegt bei EUR 8 Mio. pro Aus- bzw. Umrüstungsprojekt. Der Antrag ist bis spätestens zum 12. Juni 2021 zu stellen. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Betrieb der geförderten innovativen Technologie gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellt.

Am 9. April 2021 wurde der dritte Förderaufruf zur „Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“ vom 2. Dezember 2020 LNGSeeschiffRL veröffentlicht. Ziel der Förderrichtlinie ist, die Nutzung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben. Durch die vermehrte Nutzung von LNG sollen Vorteile für den Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz realisiert sowie insbesondere die Emission von Luftschadstoffen gesenkt werden. Gleichzeitig soll ein Anreiz für den weiteren Aufbau der LNG-Bunkerinfrastruktur geschaffen werden.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

(1) Ausrüstung von Seeschiffsneubauten mit Antrieben zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff im reinen Gas- bzw. im Dual-Fuel Betrieb für den Hauptantrieb;
(2) Umrüstung und Austausch herkömmlicher Dieselmotoren an Bord bestehender Seeschiffe für eine Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff im reinen Gas- bzw. im Dual-Fuel Betrieb für den Hauptantrieb;
(3) Aus- bzw. Umrüstung von Hilfsmaschinen, sofern die Aus- bzw. Umrüstung des Hauptantriebs nach Punkt (1) oder (2) gefördert wird;
(4) Ergänzende Systeme zur weitergehenden Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen innerhalb eines Vorhabens, wenn sie in unmittelbarer Verbindung zum LNG-Betrieb oder Dual-Fuel Betrieb eines Seeschiffes stehen und sich für deren Einsatz ansonsten keine regulatorische Verpflichtung ergibt.

Förderungswürdig sind ausschließlich Motoren, welche die Stickoxid-Anforderungen der Klasse Tier III gemäß MARPOL Annex VI einhalten. Eine Liste der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben findet sich im Förderaufruf.

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt. Sie wird anhand der Investitionsmehrausgaben berechnet, welche zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff erforderlich sind. Grundsätzlich beträgt die Zuwendungsquote 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Quote wird bei Zuwendungen für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und bei Zuwendungen für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht. Welche Unternehmen als „klein“ oder „mittel“ qualifizieren, richtet sich nach bestimmten Schwellenwerten, wie sie von der EU Kommission empfohlen wurden.

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs liegt die maximale Zuwendungshöhe bei EUR 8 Mio. pro Aus- bzw. Umrüstungsprojekt.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen und wirtschaftlich tätige natürliche Personen, die Eigentümer eines Seeschiffes sind, das umgerüstet werden soll sowie in Deutschland ansässige Unternehmen und wirtschaftlich tätige natürliche Personen, die den Neubau eines Seeschiffes planen. Es muss sich um ein Schiff handeln, das nachweislich in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist bzw. in ein solches eingetragen werden soll. Das Schiff muss die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz führen und gewerblich oder im Rahmen öffentlicher Aufgabenwahrnehmung für die Seeschifffahrt insbesondere auf europäischen Gewässern genutzt werden. Im Falle eines Neubaus muss die zuwendungsberechtigte Person das Schiff als Schiffseigentümer nutzen. Eine Auflistung der von der Förderung ausgeschlossenen Antragsteller findet sich in der Förderrichtlinie.

Europäische Gewässer im Sinne des dritten Förderaufrufs sind sämtliche Gewässer von europäischen Staaten, die von ihren inneren Gewässern, über ihre Küstenmeere, bis hin zu ihren Gewässern innerhalb der jeweiligen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) reichen. Im Falle einer Förderung besteht eine achtjährige Zweckbindungsfrist. Über diesen Zeitraum muss das aus- bzw. umzurüstende Seeschiff mit LNG als Schiffskraftstoff zu mindestens 15% der erwarteten Betriebszeiten in europäischen Gewässern genutzt werden.

Die Antragsunterlagen sind laut des dritten Förderaufrufs elektronisch und zum Teil postalisch bis spätestens zum 12.Juni 2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als zuständiger Bewilligungsbehörde einzureichen. Der BAV müssen zur Beurteilung der formellen Voraussetzungen sowie der Zuwendungsfähigkeit und -würdigkeit, detaillierte Projektinformationen vorgelegt werden. Im Wesentlichen setzt sich ein Antrag aus Folgenden Antragsunterlagen zusammen:

• Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis;
• Vorhabenbeschreibung und zur Vorhabenbeschreibung gehörende Anlagen;
• Als Pflichtanlagen gekennzeichnete Dokumente.

Für jedes aus- bzw. umzurüstende Seeschiff ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Im Anschluss an die Antragstellung findet ein zweistufiges Bewilligungsverfahren statt, bei dem in einem ersten Schritt die Zuwendungsfähigkeit und in einem zweiten Schritt die Zuwendungswürdigkeit bestimmt wird.

Gefördert werden nur solche Vorhaben, mit deren Umsetzung nicht vor der Bewilligung der Zuwendung begonnen wurde.

Mit dem Vorhaben soll innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Umrüstungsvorhaben sollen innerhalb von zwei Jahren und Neubauvorhaben innerhalb von drei Jahren ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids abgeschlossen sein. Mit Projektabschluss müssen quantitative und/oder qualitative Effekte der Projekte nachgewiesen werden.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW oder an Dr. Stefan Rindfleisch.