Breakfast Briefing ‚UPDATE Ship Recycling – Beaching‘ am 15. Juni 2023

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ROXIN Rechtsanwälte und EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW hatten zu einem Breakfast Briefing zum Thema ‚Ship Recycling – Beaching‘ eingeladen.

Kurz zusammengefasst: Beaching – das Verbringen von Schiffen auf nicht zertifizierte Recyclingwerften zwecks Abwrackens – kann einen Verstoß gegen das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) darstellen. Der Ermittlungsdruck der Staatsanwaltschaft(en) ist unvermindert hoch. Immer wieder finden Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen statt. Alle Beteiligten sollten sich rechtzeitig mit der aktuellen Rechtslage und dem Verhalten im Falle von gegen sie gerichteten Durchsuchungsmaßnahmen vertraut machen.

In dem von ROXIN Rechtsanwälte und EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW am 15. Juni 2023 durchgeführten Breakfast Briefing ‚UPDATE Ship Recycling – Beaching‘ erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuelle Einblicke in den Ermittlungsstand anhängiger Verfahren. Die unterschiedlichen rechtlichen Positionen der Verfahrensbeteiligten wurden dargestellt. Ferner berichteten wir über das Risiko der Vermögenseinziehung und gaben konkrete Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen. Des Weiteren diskutierten wir mit den Teilnehmern über die Ausgestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen zu älterer Tonnage. Schließlich haben wir von unserem Gastredner Herrn Rechtsanwalt Sherbir Panag von der Kanzlei Panag & Babu (New Delhi, Indien) Einblicke in die aktuelle Rechtslage und Verfolgungspraxis in Indien erhalten.

Der Verkauf älterer Tonnage birgt für den in Deutschland ansässigen Verkäufer das Risiko, dass sein Schiff trotz ordnungsgemäß abgewickelten Verkaufs an einen sorgfältig geprüften Käufer kurz nach dessen Übereignung in einer nicht zertifizierten Recyclingwerft verschrottet wird. Der Verkäufer kann dann in das Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. In Deutschland ansässige Reeder, Makler und die in Schiffsverkäufe involvierten, in Deutschland ansässigen Banken sollten sich mit der aktuellen Rechtslage und dem Verhalten im Falle von gegen sie gerichteten Durchsuchungsmaßnahmen vertraut machen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei ROXIN Rechtsanwälte oder EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW.