BIMCO FuelEU Maritime Klausel für Zeitcharterverträge 2024

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Rechtzeitig zum Inkrafttreten der FuelEU-Maritime-Verordnung zum 1. Januar 2025 hat BIMCO eine Klausel für Zeitcharterverträge veröffentlicht. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungen.

 

Kurz zusammengefasst: BIMCO hat eine neue Musterklausel für Zeitcharterverträge im Hinblick auf FuelEU Maritime veröffentlicht. Eine solche Regelung ist wesentlich, um die Verantwortungsbereiche zwischen Eigentümern und Charterern im Rahmen der FuelEU-Maritime-Verordnung klar zu bestimmen.

 

BIMCO hat kürzlich eine neue Musterklausel für Zeitcharterverträge im Hinblick auf FuelEU Maritime veröffentlicht. Eigentümer und Charterer können diese nutzen, um die Anforderungen der komplexen FuelEU-Maritime-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1805) zu erfüllen. Die Aufnahme einer Klausel in einen Chartervertrag, die sich mit den Regulierungen der FuelEU Maritime befasst, ist unerlässlich, um die Verantwortungsbereiche in diesem Rahmen zwischen Eigentümern und Charterern zu definieren. Da die Haftung für die Einhaltung der Verordnung letztendlich beim Manager/DOC-Inhaber liegt, sollten die Verantwortlichkeiten von Eigentümern und Managern im Bereederungsvertrag geregelt werden.

Im Vergleich zur EU-ETS-Klausel 2022 von BIMCO für Zeitcharterverträge ist der Wortlaut der FuelEU-Maritime-Klausel deutlich ausführlicher. Dies ist auf die komplexere Natur des FuelEU-Maritime-Regelwerks im Vergleich zu dem von EU ETS zurückzuführen. Obwohl der Wortlaut anspruchsvoller erscheint, ist die FuelEU-Maritime-Klausel nicht so detailliert wie die EU-ETS-Klausel.

Die FuelEU-Maritime-Klausel besteht aus mehreren Absätzen. Zunächst werden die verschiedenen Definitionen der in der Klausel verwendeten relevanten Begriffe aufgeführt. Auf die Definitionen folgen Absätze, die sich mit der Anwendung der Klausel und des FuelEU-Maritime-Systems auf einem gecharterten Schiff befassen. Darüber hinaus befasst sich die Klausel mit dem Austausch relevanter Informationen zwischen den Parteien des Chartervertrags. Die Hauptbestimmungen der Klausel regeln die Ausgleichszahlungen, die zwischen den Parteien des Chartervertrags erforderlich sein können. Schließlich enthält die Klausel einen Absatz, der sich mit der Stromversorgung an Land befasst.

Die Musterklausel finden Sie auf der BIMCO-Website unter „Verträge und Klauseln“.

BIMCO plant zudem die Veröffentlichung einer neuen Musterklausel für Bereederungsverträge im Zusammenhang mit FuelEU Maritime, um die Beziehung zwischen Eigentümern und Managern/DOC-Inhabern abzudecken. Dies wird interessant sein, da der Manager/DOC-Inhaber gemäß der FuelEU-Maritime-Verordnung den Behörden gegenüber sehr viel exponierter ist als im Rahmen des EU-ETS-Systems. Darüber hinaus müssen sich beim Verkauf eines Schiffes sowohl Verkäufer als auch Käufer (und möglicherweise Charterer) an die Anforderungen sowohl des EU-ETS- als auch des FuelEU-Maritime-Systems halten. Wir gehen davon aus, dass in naher Zukunft entsprechende Klauseln in den jeweiligen Kaufverträgen entwickelt werden, um dies abzudecken. Die BIMCO-Musterklauseln sollten in dieser Hinsicht sicherlich hilfreich sein.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW oder an Sven Deters oder Dr. Julia Glocke.