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Schiffsfinanzierung

Die Schiffsfinanzierung ist einer der Kernbe­reiche von EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Finan­zie­rungs- und Sicher­hei­ten­ver­träge sowie Konsortial- und Koordi­nie­rungs­ver­träge für Kredit­in­stitute und für Darle­hens­nehmer. Unsere Mandanten begleiten wir umfassend in allen Fragen zu:

  • Corporate Finan­zie­rungen mit maritimem Bezug
  • Flotten- und Einzel­fi­nan­zie­rungen im Rahmen von bilate­ralen und Konsortialkrediten
  • Betriebs­mittel- und Avalkrediten
  • Schuld­schein­dar­lehen
  • ECA-gedeckten Finan­zie­rungen (z.B. Euler Hermes, SACEKEXIM)
  • Leasing­struk­turen, einschließlich Tax-Lease Strukturen
  • Werft­fi­nan­zie­rungen
  • Überbrü­ckungs- und Sanierungsdarlehen
  • Refinan­zie­rungen
  • Bestellung von Sicher­heiten und deren Registrierung im In- und Ausland
  • ausge­wählten bankauf­sichts­recht­lichen Themen
  • Erlaub­nis­pflichten geplanter Geschäftsmodelle
        • Beratung bei der Privat­plat­zierung einer Anleihe mit einem Volumen von ca. EUR 17,5 Mio, Struk­tu­rierung der Anlei­he­be­din­gungen und des Sicherheitenpakets.
        • Beratung bei einer Anlei­he­fi­nan­zierung im Volumen von EUR 5 Mio., besichert durch Schiffshypotheken.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Finan­zierung von fünf Capesize Bulkern einer deutschen Reederei, Volumen USD 75 Mio.
        • Beratung einer Reede­rei­gruppe bei der Umfinan­zierung einer Flotten­fi­nan­zierung im Volumen von USD 120 Mio.
        • Beratung einer deutschen Landesbank bei der Restrukturierung ihres Engage­ments bei einer großen deutschen Reederei mit einem Volumen von insgesamt rund EUR 500 Mio. bezogen auf Einzel­schiffs­fi­nan­zie­rungen sowie Corporate Finanzierungen.
        • Beratung einer Reederei bei der Ablösung einer Corporate Finan­zierung für ca. 20 Schiffe durch eine Neufi­nan­zierung über eine Bond Emission in Norwegen inklusive der Neuge­staltung der gesell­schafts­recht­lichen Struktur und der Übertragung der Schiffe. Volumen Bond: USD 150 Mio.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Neustruk­tu­rierung von u.a. vier Finan­zie­rungen mit kombi­nierter Leasing­struktur, Volumen USD 74 Mio.
        • Beratung einer deutschen Reederei zu Fragen der Geneh­mi­gungs­pflicht im Zusam­menhang mit Schiffsfinanzierungen.
        • Beratung einer US-ameri­ka­ni­schen Schiff­fahrts- und Invest­ment­ge­sell­schaft beim Ankauf, Leasing und der Finan­zierung von zwei Massen­gut­frachtern (USD 45 Mio.).
        • Beratung eines Konsor­tiums von zwei deutschen Reede­reien bei der Bareboat­charter- und Finan­zie­rungs­struktur für zwei feste und vier optionale Contai­ner­schiffe (USD 100 Mio.).
        • Beratung zum spani­schen und zum engli­schen Tax Lease-System, einzelne Schiffe und Flotten betreffend (USD 300 Mio.).
        • Beratung eines inter­na­tio­nalen Bankkon­sor­tiums hinsichtlich der Bauzeit- und Langfrist­fi­nan­zierung mehrerer Fische­rei­schiffe mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 100 Mio.

Schiffsan- und verkauf

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten Mandanten in allen Bereichen des Erwerbs, der Registrierung und des Verkaufs maritimer Vermö­gens­werte. Der Entwurf und die Verhandlung von Kaufver­trägen und allen mit dem Kaufvertrag in Zusam­menhang stehenden Unter­lagen sowie die umfas­sende Begleitung von An- und Verkaufs­trans­ak­tionen gehören zu unseren Kernkompetenzen.

        • Beratung eines Fonds im Rahmen einer mehrere Schiffe umfas­senden Sale-and-Lease-back-Trans­aktion mit einem Volumen von ca. USD 60 Mio.
        • Beratung eines US-ameri­ka­ni­schen Private Equity Fund zum Erwerb einer Flotte von zehn Schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 250 Mio.
        • Beratung einer deutschen Reederei-Gruppe zum Erwerb einer Neubau­flotte von 13 Schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 142 Mio.
        • Beratung einer großen deutschen Reederei bei einer en bloc An- und Verkaufs­trans­aktion von 22 Schiffen im Gesamt­vo­lumen von USD 122 Mio.
        • Beratung eines Insol­venz­ver­walters bei dem Verkauf eines großen Kreuz­fahrt­schiffes im Rahmen eines speziell entwi­ckelten Bieterverfahrens.
        • Beratung einer Reederei bei dem internen An- und Verkauf von insgesamt 11 Bulker- und Contai­ner­schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von USD 210 Mio.
        • Sale and Lease Back mit sechs Schiffen und zwei chine­si­schen Leasing­gebern für eine deutsche Reederei.
        • Beratung diverser deutschen Reede­reien bei umfang­reichen en bloc An- und Verkaufs­trans­ak­tionen von im Einzelfall bis zu 25 Schiffen.
        • An- und Verkauf von Yachten und Superyachten.
        • Zahlreiche Verkäufe von Schiffen für verschiedene Insolvenzverwalter.
        • Kurzfris­tiger Verkauf von fünf Schiffen im Rahmen eines Flottenverkaufs.
        • Verkauf eines verchar­terten Kreuzfahrtschiffes.
        • Flotten­re­struk­tu­rierung mit teilweisem Verkauf und Umflaggung von insgesamt acht Schiffen einer deutschen Reederei.
        • Hunderte Schiffsan- und -verkäufe für deutsche und inter­na­tionale Mandanten.

Gesellschaftsrecht, Unter­neh­mens­käufe

Wir beraten unsere Mandanten zu allen gesell­schafts­recht­lichen Frage­stel­lungen. Unsere Beratung erstreckt sich auf Personen- sowie Kapital­ge­sell­schaften. Das umfang­reiche Wissen im Bereich des Gesell­schafts­rechts ermög­licht es unseren Anwälten, Mandanten beim Kauf und Verkauf von Unter­nehmen sowie bei der Inves­tition in diese umfassend zu beraten. Bei An- und Verkauf von Schiff­fahrts­un­ter­nehmen können unsere Mandanten nicht nur von unserer gesell­schafts­recht­lichen Expertise, sondern auch von unseren sehr weitrei­chenden Kennt­nissen im Schiff­fahrts­be­reich profi­tieren. Unsere Beratungs­leistung erstreckt sich z.B. auf folgende Tätigkeiten:

        • recht­liche Prüfung von Unter­nehmens- und Gesellschaftsstrukturen
        • Struk­tu­rierung von Investitionsgesellschaften
        • Gründung von Personen- und Kapital­ge­sell­schaften sowie Joint Ventures
        • laufende gesell­schafts­recht­liche Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
        • Beratung von Vorständen und Geschäfts­führern zu z.B. Haftungsrisiken
        • Beratung von Gesell­schaftern und sonstigen Inves­toren z.B. bei Betei­li­gungs- und Gesellschaftervereinbarungen
        • Umstruk­tu­rie­rungen und Umwandlungen
        • Kapital­maß­nahmen
        • Konzern­fi­nan­zie­rungen, insbe­sondere Cash Pooling
        • Satzungs­än­de­rungen
        • Gründung von Offshore-Gesell­schaften z.B. auf den Marshall Islands, Liberia, Malta, Zypern oder Singapur sowie Entwurf von Vollmachten und Beschlüssen
        • Einbindung und effiziente Zusam­men­arbeit mit Steuer­be­ratern in Deutschland und weltweit
        • Compliance-recht­liche Themen sowie Geschäftsführerhaftung
        • Beratung zum Verkauf des Aktien­pakets des US-ameri­ka­ni­schen Anchor-Investors in einer börsen­no­tierten Aktiengesellschaft.
        • Beratung eines Investment-Management-Unter­nehmens aus Singapur bei der Errichtung einer deutschen Tochter­ge­sell­schaft mit Fokus auf den Transportsektor.
        • Beratung eines US-ameri­ka­ni­schen Private Equity Fund beim Erwerb aller Anteile an einer deutschen Reederei-Gruppe im Gesamt­vo­lumen von ca. EUR 250 Mio.
        • Beratung einer deutschen Reederei-Gruppe beim Erwerb aller Anteile an der Reede­rei­to­chter eines japani­schen Konzerns mit einer Flotte von 13 Schiffen.
        • Beratung einer deutschen Reederei beim Verkauf aller Anteile an ihrer operativ tätigen panamai­schen Tochtergesellschaft.
        • Beratung beim Erwerb eines Pflege­dienstes im Wege eines Asset Deals.
        • Beratung eines Investment-Managers aus Singapur bei der Errichtung einer deutschen Tochter­ge­sell­schaft mit Fokus auf den Transportsektor.
        • Beratung eines norwe­gi­schen Investors bei der Gründung eines Joint Ventures mit einer deutschen Reederei.
        • Beratung einer Gruppe von ameri­ka­ni­schen Invest­ment­fonds bei der Gründung einer Inves­ti­ti­ons­struktur zur Inves­tition in Reedereien.
        • Beratung einer Gruppe von insti­tu­tio­nellen und privaten Inves­toren bei der Gründung einer luxem­bur­gi­schen SECAP-Struktur, um die Inves­tition von Pensi­ons­kassen, Lebens­ver­si­che­rungen, family offices und anderen insti­tu­tio­nellen Inves­toren in maritimen Vermö­gens­werten zu ermöglichen.
        • Beratung zweier inter­na­tio­naler Invest­ment­ge­sell­schaften aus unter­schied­lichen Rechts­ord­nungen bei der Gründung einer gemein­samen Schiffsinvestitions-Plattform.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Gründung einer gesell­schafts­recht­lichen Inves­ti­ti­ons­plattform zum Erwerb, zur Finan­zierung und zum Betrieb von Schiffen.

Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten nicht erst seit Beginn der letzten Finanz- und Schiff­fahrts­krise umfassend in Restruk­tu­rie­rungs- und Sanie­rungs­fällen, bei denen die bestehenden Finan­zie­rungs­struk­turen und die zugrun­de­lie­gende Dokumen­tation angepasst oder durch neue ersetzt bzw. ergänzt werden. Unsere besondere Aufmerk­samkeit gilt in diesen Fällen der recht­lichen Entwicklung zukunfts­fä­higer Finan­zie­rungs­mo­delle, die auch in einem schwie­rigen Markt­umfeld Bestand haben können.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten umfassend bei der Handhabung der im Insol­venzfall oder in dessen Vorfeld aufge­wor­fenen Heraus­for­de­rungen. Die Vielfalt unserer Service­leis­tungen reicht von der Beratung zu Anfech­tungs- und Haftungs­ri­siken im Rahmen einer Insolvenz des Darle­hens­nehmers über vorbe­rei­tende Maßnahmen vor Insol­venz­an­trags­stellung bis zum freihän­digen Verkauf von Schiffen durch den Insol­venz­ver­walter oder die Verstei­gerung von Schiffen durch die finan­zie­renden Banken oder andere Gläubiger. Unsere Beratungs­leis­tungen umfassen unter anderem:

        • Restrukturierung bestehender komplexer Finanzierungsstrukturen
        • Verhandlung und Abschluss von Sanierungsvereinbarungen
        • Refinan­zie­rungen
        • Überbrü­ckungs- und Sanierungskredite
        • Still­halte- und Stundungsvereinbarungen
        • Beratung zur Verrin­gerung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken
        • Beratung bei der Bewertung von Sanierungsgutachten
        • Gesell­schaft­er­leis­tungen wie Gesell­schaf­ter­dar­lehen und Rangrücktritte
        • Gewährung von Massekrediten
        • Insol­venz­plan­ver­fahren
        • Insol­venz­an­trags­pflichten
        • Verhand­lungen mit Insolvenzverwaltern
        • Insol­venz­an­fech­tungen
        • Beratung von Insol­venz­ver­waltern bei dem freihän­digen Verkauf von Schiffen
        • Inter­na­tionale Insolvenzverfahren
        • Beratung und Unter­stützung bei der Verwertung von Sicherheiten
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Restrukturierung einer zyprio­ti­schen Reederei mit insgesamt 9 Massengut- und Contai­ner­schiffen, Volumen USD 180 Mio.
        • Beratung einer Reede­rei­gruppe mit Stand­orten in Europa und Asien im Zusam­menhang mit der Restrukturierung und Umfinan­zierung ihrer Flotte.
        • Beratung einer schiffs­fi­nan­zie­renden Bank im Zusam­menhang mit der Krise einer Reede­rei­gruppe zu Fragen das Recht der Marshall­inseln betreffend.
        • Beratung zweier deutscher Banken bei der Realteilung und Restrukturierung von insgesamt 12 Schiffs­fi­nan­zie­rungen mit einem Gesamtwert von USD 285 Mio.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Restrukturierung zweier Finan­zie­rungen in Höhe von insgesamt USD 80 Mio für eine belgische Reederei mit einer Flotte von vier Schiffen, einschließlich eines US-Chapter 11 Verfahrens und des Arrests sowie der Verstei­gerung der Schiffe in verschie­denen Jurisdiktionen.
        • Beratung eines inter­na­tio­nalen Banken­kon­sor­tiums hinsichtlich der Übertragung eines Darle­hen­s­port­folios von über USD 100 Mio.
        • Beratung eines Banken­kon­sor­tiums im engli­schen, deutschen und liberia­ni­schen Recht, die Restrukturierung eines Darlehens über mehr als USD 400 Mio. und acht Schiffe betreffend.
        • Beratung eines Banken­kon­sor­tiums bei der Verhandlung und Durch­führung jeweils eines Insol­venz­planes für ein Insol­venz­ver­fahren in Eigen­ver­waltung von drei deutschen Einschiffsgesellschaften.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Gewährung eines Masse­kredits im Volumen von EUR 3.000.000 nebst Sicherheitenpakets.

Arrest und Zwangs­ver­stei­gerung von Schiffen

Im Fall des Arrestes oder der Zwangs­ver­stei­gerung von Schiffen im In- und Ausland bieten EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW umfas­sende recht­liche Beratung an. Diese erstreckt sich von der Vorbe­reitung der notwen­digen Vollstre­ckungs­maß­nahmen bis hin zu deren reibungs­loser Durch­führung. In Zusam­men­arbeit mit einem weltweiten Netzwerk von Korre­spon­denz­an­wälten verfügen wir über umfas­sende Kompe­tenzen auf diesem Gebiet. Anwälte unserer Kanzlei haben im Zusam­menhang mit dem Arrest und der Zwangs­ver­stei­gerung in zahlreichen Hafen­staaten weltweit beraten.

        • Arrest einer Flotte von vier Massen­gut­schiffen in Polen, Malta, England und Gibraltar und anschlie­ßende Verstei­gerung aller vier Schiffe in Gibraltar.
        • Arrest und Verstei­gerung zweier Tanker auf den Nieder­län­di­schen Antillen.
        • Arrest und Verstei­gerung eines Massen­gut­schiffes in Singapur.
        • Verstei­gerung zweier Contai­ner­schiffe in den Nieder­landen und Südafrika.
        • Verwertung einer osteu­ro­päi­schen Flotte an acht Stand­orten weltweit.
        • Verwertung einer türki­schen Flotte in der Türkei.
        • Mehrere Verstei­ge­rungen in der VR China.
        • Beratung von Reede­reien beim Schiffs­arrest sowie Durch­führung der gericht­lichen Verfahren zur raschen Aufhebung des Arrests.
        • Beratung von Gläubigern (Liefe­ranten, Dienst­leister) zum Arrest von Schiffen.
        • Vielfache Schiffs­ver­stei­ge­rungen in mehreren deutschen Häfen.
        • Vertretung von Bietern in Versteigerungsverfahren.
        • Vertretung von betrei­benden Gläubigern in Versteigerungsverfahren.
        • Beratung von Gerichten in Versteigerungsverfahren.
        • Gutachten für auslän­dische Versteigerungsgerichte.
        • Beratung eines Gläubigers bei der Durch­setzung seiner Forderung unter Ausnutzung des Arrests eines Schiffes in Dubai.

Registrierung

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW haben langjährige und profunde Erfahrung in der Registrierung von Handels­schiffen, Yachten, Schiffs­hy­po­theken und sonstigen Siche­rungs­rechten in allen für die Schiff­fahrt bedeut­samen Rechts­ord­nungen, aber auch in vielen anderen, für die Schiff­fahrt weniger üblichen Rechts­ord­nungen. Unsere Anwälte bieten neben der Beratung zur Registrierung sowie Aus- und Umflaggung von Schiffen eine umfang­reiche Beratung zu allen damit im Zusam­menhang stehenden Frage­stel­lungen an.

        • Beratung einer deutschen Reederei bei der Registrierung von vier Tankern und Finanzierung.
        • Beratung eines US-Investors bei Ankauf und Registrierung eines Kreuzfahrtschiffes.
        • Beratung eines US-ameri­ka­ni­schen Private Equity Fund zum Erwerb und der taggleichen Registrierung einer Flotte von zehn Schiffen in sieben unter­schied­lichen Schiffs­re­gistern im Gesamt­vo­lumen von ca. USD 250 Mio.
        • Beratung einer deutschen Reederei-Gruppe zum Erwerb und der Registrierung einer Neubau­flotte von 13 Schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 142 Mio.
        • Beratung einer großen deutschen Reederei bei einer en bloc An- und Verkaufs­trans­aktion und der Simul­tan­re­gis­trierung von 22 Schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 122 Mio.
        • Beratung einer Reederei bei der Umregis­trierung von insgesamt 11 Bulker- und Contai­ner­schiffen mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. USD 210 Mio.
        • Umfang­reiche tägliche Dienste im Bereich der Schiffs­re­gis­trie­rungen in allen Flotten­re­gistern weltweit.
        • Führung von Wider­spruchs­ver­fahren zu Lohnnebenkostenzuschüssen.
        • Mitwirkung beim Aufbau einer EU-Flagge.
        • Beratung von Staaten beim Aufbau eines Flaggenrechts.

Charter­ver­träge

Unsere Anwälte haben weitrei­chende Erfah­rungen im Entwerfen, Prüfen und Verhandeln aller Arten von Charter- und anderen Schiffs­be­schäf­ti­gungs­ver­trägen, einschließlich Bareboat­charter-, Zeitcharter-, Reisecharter und Befrach­tungs­ver­trägen. Diese Beratung bezieht sich auf alle Schiffs­typen, wie z.B. Contai­ner­schiffe, Massen­gut­schiffe, Tanker, LPG- und LNG-Schiffe, Mehrzweck­schiffe, Schwer­gut­schiffe, Platt­form­ver­sorger und Passagierschiffe.

Wir beraten und erstellen für unsere Mandanten auch Poolver­träge und verhandeln diese mit den Poolbe­treibern und -partnern.

        • Entwurf und Verhandlung einer mehrjäh­rigen Bareboat-Charter im Zusam­menhang mit einem Expedi­tions-Kreuz­fahrt­schiff mit einem großen deutschen Reise­ver­an­stalter sowie Organi­sation der Ablieferung.
        • Beratung einer japani­schen Reederei bei der Verhandlung u.a. der Langzeit­chartern für mehrere LNG-Schiffe.
        • Beratung eines inter­na­tio­nalen Banken­kon­sor­tiums bei der Prüfung der Charter­ver­träge für zehn Contai­ner­schiffe einer Reederei.
        • Entwurf und Verhandlung zahlreicher Bareboat-Charter­ver­träge im Zusam­menhang mit Sale- and Leaseback Transaktionen.
        • Beratung einer auslän­di­schen Bank bei der Bewertung eines Befrach­tungs­ver­trages einer türki­schen Reederei mit einem Mineralölkonzern.
        • Entwurf und Verhandlung eines Poolver­trages für eine deutsche Reederei für mehrere Containerschiffe.

Bereederungsverträge

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten Reede­reien und Schiffs­ma­nager bei der Verhandlung und beim Abschluss von Beree­de­rungs­ver­trägen. In einem sich verän­dernden Markt­umfeld kommt den Mandanten dabei unsere Erfahrung im Hinblick auf die zuneh­menden Anfor­de­rungen an Trans­parenz, Qualität und Kosten der Beree­derung zugute. Wir erstellen und verhandeln sowohl deutsch- als auch engli­sch­recht­liche Bereederungsverträge.

Unsere Kompetenz in diesem Bereich ist auch für Banken und andere Finan­zierer attraktiv, da der Beree­de­rungs­vertrag erheb­lichen Einfluss auf den Erfolg der jewei­ligen Unter­nehmung und damit des jewei­ligen Darle­hens­nehmers hat. Im Auftrag der Finan­zierer können wir die Bereederungsverträge insbe­sondere auf Schlüs­sigkeit und Markt­üb­lichkeit überprüfen.

        • Beratung einer japani­schen Reederei bei der Verhandlung u.a. der Bereederungsverträge für mehrere LNG-Schiffe.
        • Beratung einer deutschen Landesbank bei der Prüfung mehrerer Bereederungsverträge im Zusam­menhang mit der Restrukturierung einer Flotte bestehend aus fünf Massengutfrachtern.
        • Entwurf und Verhandlung der Bereederungsverträge für drei Contai­ner­schiffe für eine israe­lische Reederei.
        • Beratung eines inter­na­tio­nalen Banken­kon­sor­tiums bei der Bewertung der Bereederungsverträge für zehn Contai­ner­schiffe einer Reederei.
        • Entwurf und Verhandlung der techni­schen Bereederungsverträge für die gesamte Flotte einer deutschen Reederei.

Schiffbau

Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1982 beraten EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW zu Schiff­bau­t­rans­ak­tionen mit nahezu allen großen europäi­schen, asiati­schen und US-ameri­ka­ni­schen Werften.

Wir begleiten unsere Mandanten rechtlich durch den gesamten Schiff­bau­prozess. Dabei beraten wir bereits im Zusam­menhang mit vorbe­rei­tenden Verein­ba­rungen wie z.B. Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rungen und Absichts­er­klä­rungen. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln

        • Schiff­bau­ver­träge,
        • Rückzah­lungs-, Zahlungs- und Performancegarantien,
        • Bauauf­sichts­ver­träge,
        • Design­ver­träge,
        • Repara­tur­ver­träge,
        • Umbau­ver­träge,
        • Verträge zum Erwerb und Einbau von Scrubbern

und alle anderen mit dem Schiffbau und der Ablie­ferung im Zusam­menhang stehenden Verein­ba­rungen und Dokumente. Bei Bedarf verhandeln wir die Verträge direkt vor Ort mit den jewei­ligen Vertragsparteien.

Unsere Service­leis­tungen erstrecken sich auf die Organi­sation und die Überwa­chung der Ablie­ferung von Neubauten.

Auch begleiten wir unsere Mandanten während der Bauzeit in allen Konflikt- und Streitfällen.

        • Beratung einer kroati­schen Werft bei dem Entwurf und Verhandlung eines Bauver­trages für ein Kreuz­fahrt­schiff für ca. 600 Passagiere.
        • Beratung einer japani­schen Reederei bei einem erfolg­reichen USD 500 Mio. Bietungs­ver­fahren für den Bau von LNG-Schiffen einschließlich der Verhandlung der Bauver­träge und Langzeit­chartern sowie der Joint Venture-Verein­ba­rungen, der Bereederungsverträge und zwei langfris­tiger Finan­zie­rungen, die durch eine japanische Export­ver­si­che­rungs­de­ckung besichert wurden (engli­sches Recht).
        • Beratung eines Konsor­tiums zwischen einem ameri­ka­ni­schen Fonds und einer deutschen Reederei beim Bau, der Registrierung, Finan­zierung und dem Betrieb von acht Contai­ner­schiffen (engli­sches, deutsches und Marshall Islands-Recht – Volumen über USD 400 Mio.).
        • Beratung einer deutschen Reederei bei der Verhandlung von Schiff­bau­ver­trägen für den Bau von vier Tankern, ihrer Registrierung und Finanzierung.
        • Beratung einer deutschen Reederei hinsichtlich der Bauver­träge für den Bau zweier Spezi­al­trans­port­schiffe in China.
        • Beratung einer deutschen Reederei hinsichtlich des Bauver­trags für den Bau eines Spezi­al­trans­port­schiffs in den Niederlanden.
        • Beratung einer deutschen Reederei hinsichtlich des Vertrags für den Umbau eines Massengut- in ein Spezi­al­trans­port­schiff in Osteuropa.
        • Zahlreiche Ablie­fe­rungen und Regis­trie­rungen von Neubauten in Asien und Europa für deutsche und inter­na­tionale Mandanten.
        • Beratung und Verhandlung von Bauver­trägen für zwei Ropax dual fuel Fähren (USD 220 Mio.).
        • Überprüfung mehrerer Bauver­träge verschie­dener Werften für ein LNG-Bunkerschiff.

Prozess­führung

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten zu engli­schem und deutschem Recht sowie zum Recht der Marshall Islands bei Gerichts­ver­fahren sowie bei Schieds­ver­fahren aller Schieds­ge­richts­ord­nungen, wie z.B. der LMAA, GMAA, DIS, ICC sowie weiterer Schiedsgerichtsorganisationen.

Anwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Prozessen vor deutschen und engli­schen Gerichten zu Strei­tig­keiten insbe­sondere in Bezug auf Charter- und Bereederungsverträge, Makler­ver­träge, Refund Garantien, Liefer- sowie Schiffbau- und Reparaturverträge.

        • Vertretung eines Mandanten zwecks Durch­setzung eines Charter-Anspruchs in Dubai.
        • Beratung und Vertretung eines deutschen Schiffs­eigners bei der Rückfor­derung der vor Ablie­ferung gezahlten Anzah­lungen und den darauf angefal­lenen Zinsen von einer chine­si­schen Werft und Handelshaus aufgrund der Kündigung von drei Schiff­bau­ver­trägen wegen Verzug. Volumen ca. USD 45.000,00.
        • Vertretung des Klägers und Bestellers in einem Schadens­er­satz­prozess wegen der Annahme von Bestechungsgeld durch den Beklagten im Zusam­menhang mit einem Schiffbauvertrag.
        • Vertretung des beklagten Gründungs­ge­sell­schafters einer Komman­dit­ge­sell­schaft, in dem dieser vom klagenden Komman­di­tisten auf Rückzahlung des Nennwertes der Komman­dit­einlage verklagt wurde.
        • Vertretung einer beklagten Komman­dit­ge­sell­schaft in einer Klage auf Kaufpreis­zahlung für eine Ballastwasseranlage.
        • Vertretung einer deutschen Klägerin im Zusam­menhang mit der Vollstreck­bar­er­klärung eines deutschen rechts­kräf­tigen Urteils in New York.
        • Beratung und Vermittlung (im Namen der Käufer als Kläger) einer Reihe ähnlicher Schiff­bau­ver­träge, die alle von den Käufern wegen übermä­ßiger Verzö­gerung gekündigt wurden. Erlangung von Schieds­sprüchen im Schieds­ver­fahren und anschlie­ßende Durch­setzung gegen die Refund­ga­ranten der Verkäufer.
        • Schieds­ge­richts­barkeit im Namen der beklagten Eigen­tümer eines Kreuz­fahrt­schiffes, die mit Bareboat-Charterern über Vibra­tions-, Wartungs- und Repara­tur­fragen streiten.
        • Mediation eines abgebro­chenen Kauf- und Verkaufs­streits und damit die Lösung des damit verbun­denen Schiedsverfahrens.
        • Beratung in einem kompli­zierten bahntech­ni­schen Streitfall und Ermög­li­chung einer Kompro­miss­lösung mit der Gegenpartei.
        • Beratung verschie­dener Zeitchar­terer bei Strei­tig­keiten mit Eigen­tümern und Subchar­terern im Zusam­menhang mit u.a. der Beför­derung von Gütern, Piraterie und Quali­täts­strei­tig­keiten von Bunker.
        • Beratung des Mandanten (als Käufer und Verkäufer) in einer Reihe von damit zusam­men­hän­genden Waren­ver­trägen und Vertei­digung von Ansprüchen in Schiedsverfahren.
        • Vertretung mehrerer Einschiffs­ge­sell­schaften im Zusam­menhang mit Schadens­er­satz­an­sprüchen gegen die Bauwerft und die ehema­ligen Geschäfts­führer sowie der außer­or­dent­lichen Kündigung deutscher Bereederungsverträge (deutsche Gerichte).
        • Vertretung eines Beirats wegen der außer­or­dent­lichen Kündigung seines Beirats­man­dates (deutsche Gerichte).
        • Vertretung eines Gesell­schafters wegen Verun­treuung von Gesell­schafts­an­teilen (Supreme Court Marshall Islands).
        • Vertretung einer beklagten Einschiffs­ge­sell­schaft wegen vorver­trag­licher Aufwen­dungs­er­satz­an­sprüche aus einem Schiff­bau­vertrag (deutsche Gerichte).

Containertransaktionen

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten zu allen Aspekten der besicherten Darlehens- und Leasing­fi­nan­zierung von Containern und Wechsel­brücken. Zu unseren Mandanten zählen Banken, Banken­kon­sortien und Leasing­ge­sell­schaften sowie Eigner, Betreiber und Investmentfonds.

Unsere Dienst­leis­tungen in diesem Bereich reichen von der Schaffung der erfor­der­lichen gesell­schafts­recht­lichen Struktur in Deutschland, England oder gängigen Offshore-Rechts­ord­nungen über den Entwurf und die Verhandlung der Finan­zierung bis hin zur Registrierung der Sicher­hei­ten­ver­träge und der Verfassung von Rechts­gut­achten zur Wirksamkeit und Durch­setz­barkeit der bestellten Sicher­heiten. Die Beratung zu Container-Leasing und Container-Manage­ment­ver­trägen vervoll­ständigt den Tätig­keits­umfang in diesem Bereich.

        • Beratung eines US-ameri­ka­ni­schen Invest­ment­fonds bei der Gewährung einer „warehouse-facility“ zur Finan­zierung von Containern und Wechselbrücken.
        • Beratung deutscher Banken bei der Finan­zierung von Container-Investment Fonds und der Besicherung durch Container-Portfolios im Management der inter­na­tional größten Containermanager.
        • Beratung deutscher Leasing­ge­sell­schaften bei der Finan­zierung von Container-Portfolios für Containermanager.
        • Beratung deutscher Banken zur Durch­setz­barkeit von Sicher­heiten an Containern und Erstellung von Rechts­gut­achten gemäß der CRR.

Offshore

Auf dem wachsenden Markt der Offshore-Aktivi­täten bietet EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW eine umfäng­liche Beratung zu allen privat­recht­lichen Fragen des maritimen Bereichs.

Im Zusam­menhang mit der Fortent­wicklung erneu­er­barer Energien werden verstärkt Konzepte für Windkraft­an­lagen vor den Küsten Europas entwi­ckelt. Unsere Kanzlei begleitet die Initia­toren, Errichter und Betreiber von Windpark­an­lagen sowie Bohrplatt­formen und schwim­mender Produk­ti­ons­an­lagen bei den Verhand­lungen der Bau-, Kauf- und Bereederungsverträge für die Errichter- und Versor­ger­schiffe und wird auch im Rahmen der Verträge über die Finan­zierung dieser Schiffe beratend tätig.

        • Beratung einer Bank bei der Bau- und Langzeit­fi­nan­zierung von 12 Ankerzieh­schleppern mit SACE-Deckung mit einem Gesamt­vo­lumen von ca. EUR 420 Mio.
        • Beratung einer deutschen Reede­rei­gruppe bei der Verhandlung eines Bauver­trages sowie eines Charter­ver­trages für ein Schwer­last­schiff zur Offshore-Zulieferung.
        • Beratung einer Reederei bei der Verhandlung mehrerer Bauver­träge für Errichterschiffe.
        • Beratung einer Leasing­ge­sell­schaft bei der Finan­zierung und Registrierung zweier Hub-Inseln.
        • Verhandlung von Beschäf­ti­gungs­ver­trägen für Offshore Supply Schiffe für den Einsatz in Windparks.

Cruise

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten die Mandanten unter anderem bei der Verhandlung und Erstellung der Finan­zie­rungs- und Sicher­hei­ten­do­ku­men­tation für den Bau von Kreuz­fahrt­schiffen, oftmals unter Einbindung von Export­kre­dit­ver­si­cherern. Die Beratungs­tä­tigkeit umfasst ebenfalls die Prüfung und Verhandlung von Bau-, Ausrüster- und Zulieferverträgen.

        • Beratung des Konsor­ti­al­führers eines aus 5 Banken bestehenden Konsor­tiums für einen Bauzeit­rah­men­kre­dit­vertrag über EUR 450 Mio. für die Finan­zierung von bis zu 6 Neubauten von Kreuzfahrtschiffen.
        • Beratung einer kroati­schen Werft bei dem Entwurf und Verhandlung eines Bauver­trages für ein Kreuz­fahrt­schiff für ca. 600 Passagiere.
        • Beratung des Konsor­ti­al­führers eines aus 8 Banken bestehenden Konsor­tiums für einen Bauzeit­rah­men­kre­dit­vertrag über EUR 450 Mio. für die Finan­zierung von bis zu 8 Neubauten von Kreuzfahrtschiffen.
        • Verhandlung eines Umbau­ver­trages für ein Kreuz­fahrt­schiff für den Eigner mit einer deutschen Werft.
        • Beratung des Konsor­ti­al­führers eines aus 12 Banken bestehenden Konsor­tiums für einen Bauzeit­rah­men­kre­dit­vertrag über EUR 400 Mio. für die Finan­zierung des Neubaus eines Kreuzfahrtschiffes.
        • Beratung des Konsor­ti­al­führers eines aus 10 Banken bestehenden Konsor­tiums für einen Bauzeit­rah­men­kre­dit­vertrag über EUR 600 Mio. für die Finan­zierung von bis zu 2 Neubauten von Kreuzfahrtschiffen.
        • Beratung einer deutschen Bank bei der Finan­zierung eines Fahrgast­schiffes mit einem Volumen von ca. EUR 15 Mio.
        • Entwurf und Verhandlung einer mehrjäh­rigen Bareboat-Charter im Zusam­menhang mit einem Expedi­tions-Kreuz­fahrt­schiff mit einem großen deutschen Reise­ver­an­stalter sowie Organi­sation der Ablieferung.

Super­yachten

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW verfügen über fundierte Kennt­nisse und umfang­reiche Expertise im Sektor Luxus- und Superyachten.

Wir kennen die Anfor­de­rungen der Markt­teil­nehmer und die Beson­der­heiten dieses beson­deren Segments und können unsere Mandanten mit unserer langjäh­rigen Erfahrung entspre­chend ihren Wünschen und Vorstel­lungen beraten.

Unsere Mandanten begleiten wir dabei durch alle Phasen eines Projektes, beginnend mit den Verhand­lungen des Bau- oder Kaufver­trags, des Bauauf­sichts­ver­trags und des Design­ver­trags über die Finan­zierung sowie Verchar­terung von Yachten bis zu ihrer Ablie­ferung und Registrierung.

Unsere Erfahrung sowie unsere Expertise im engli­schen, deutschen und im Recht der Marshall­inseln sind die Eckpfeiler unserer Beratung. Die Inter­na­tio­na­lität unserer Teams in London und Hamburg füllen diese aus.

        • Beratung des Käufers bei Erwerb und späterem Verkauf einer Superyacht
        • Beratung des Käufers einer Super­yacht im Zusam­menhang mit dem Bau und der Finan­zierung des Neubaus
        • Beratung des Käufers einer Luxus­yacht im Zusam­menhang mit den Verhand­lungen des Bauvertrags
        • Werft­seitige Beratung bei der Nachver­handlung von Bauver­trägen zu mehreren Superyachten
        • Entwurf von Schiffsbau- und Kaufver­trägen für Yachten
        • Registrierung von Yachten

Marshall Islands Recht

Dr. Stefan Rindfleisch und Dr. Klaus Dimigen sind seit 2005 als Anwälte vor den Gerichten auf den Marshall Islands zugelassen. EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW bieten ihren Mandanten deshalb eine umfas­sende Rechts­be­ratung nach dem Recht der Marshall Islands an.

Die Beratung erstreckt sich in erster Linie auf das Gesellschaftsrecht und das maritime Recht der Marshall Islands. Stefan Rindfleisch und Klaus Dimigen beraten im Zusam­menhang mit Gesell­schafts­grün­dungen, entwerfen komplexe Gesell­schafts­ver­träge und beraten zu allen sonstigen gesell­schafts­recht­lichen Fragen, z.B. bei den Verhand­lungen von Joint Ventures, Ausein­an­der­set­zungen unter Gesell­schaftern und auch der Beendigung und Löschung von Gesell­schaften. Ferner beraten EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW zu allen Aspekten des maritimen Rechts der Marshall Islands, wie zu Schiffs­hy­po­theken und der Registrierung von Schiffen unter der Flagge der Marshall Islands.
Auch erstellen Stefan Rindfleisch und Klaus Dimigen regel­mäßig Legal Opinions zum Recht der Marshall Islands, insbe­sondere in den Bereichen des Gesell­schafts­rechts sowie des allge­meinen und maritimen Wirtschaftsrechts.

Ein weiterer Schwer­punkt der auf den Marshall Islands zugelassen Anwälte von EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW ist die Führung von Recht­strei­tig­keiten vor den Gerichten der Marshall Islands. Klaus Dimigen verfügt auf diesem Gebiet über jahre­lange Erfahrung.

        • Entwurf einer Verpfändung von Anteilen an einer Marshall Island Gesell­schaft im Wert von USD 33,5 Mio., Neufassung der Gesell­schafts­do­ku­mente und Abgabe einer Legal Opinion für eine bahrai­nische Bank.
        • Entwurf von erst- und zweit­ran­gingen Schiffs­hy­po­theken über insgesamt USD 45 Mio. zugunsten eines deutschen Banken­kon­sor­tiums sowie Prüfung der Gesell­schafts­do­ku­mente und Abgabe einer Legal Opinion.
        • Entwurf von Verpfän­dungen von Anteilen an fünf Marshall Island Gesell­schaften, Entwurf und Prüfung der Gesell­schafts- und Trans­ak­ti­ons­do­ku­mente, sowie Abgabe einer Legal Opinion zugunsten einer türki­schen Factoring-Gesellschaft.
        • Abgabe einer Legal Opinion und Prüfung von Gesell­schafts- und Trans­ak­ti­ons­do­ku­menten im Hinblick auf zwei Schiffs­fi­nan­zie­rungen, sowie Entwurf von Schiffs­hy­po­theken über EUR 30 Mio. für eine türkische Bank.
        • Entwurf einer Verpfändung von Anteilen an einer Marshall Islands Gesell­schaft im Wert von USD 224,7 Mio. und Abgabe einer Legal Opinion für eine libane­sische Bank.
        • Entwurf und Prüfung von Gesell­schafts- und Trans­ak­ti­ons­do­ku­menten, sowie von Schiffs­hy­po­theken im Hinblick auf die Finan­zierung dreier Schiffe unter der Flagge der Marshall Islands im Wert von USD 90 Mio. und Abgabe einer Legal Opinion für ein inter­na­tio­nales Banken­kon­sortium unter Führung eines deutschen Konsortialführers.
        • Abgabe von Legal Opinions im Hinblick auf eine in der New York Stock Exchange (NYSE) gelistete Marshall Islands Gesell­schaft für eine Depot-Treuhandgesellschaft.
        • Beratung im Recht der Marshall Islands im Hinblick auf die Durch­führung einer Gesell­schaf­ter­ver­sammlung einer börsen­no­tierten Reederei.
        • Erstellung eines Gutachtens im Hinblick auf die Sitzver­legung von Marshall Islands Gesell­schaften nach Malta.
        • Verfahren vor dem Supreme Court Marshall Islands bei der Vertretung eines Gesell-schafters wegen Verun­treuung von Gesellschaftsanteilen.

Allge­meines Wirtschaftsrecht

EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW beraten Mandanten in allen Fragen des deutschen und inter­na­tio­nalen Vertrags-, Handels- und Wirtschafts­rechts. Wir unter­stützen unsere Mandanten bei allen wirtschafts­recht­lichen Frage­stel­lungen in ihrem Tages­ge­schäft. Zu unserem Leistungs­spektrum gehören:

    • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen, wie etwa:

        • Werk- und Werklieferungsvertäge
        • Dienst­leis­tungs­ver­träge
        • Vertriebs­ver­träge
        • Transport-, Lager- und Logistikverträge
        • Kauf-, Miet- und Lieferverträge
        • Joint-Venture-Verein­ba­rungen
        • Koope­ra­tions-, Lizenz- und Entwicklungsverträge
        • Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rungen
        • Beschaf­fen­heits- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
        • Leasing­ver­träge
        • Outsour­cing­ver­träge

    • Beratung in Gewähr­leis­tungs- und Haftungs­fragen, einschließlich der Durch­setzung oder Abwehr von Ansprüchen
    • Erstellung oder Überar­beitung von Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (beispiel­weise Einkaufs- oder Verkaufs­be­din­gungen, Nutzungs­be­din­gungen, Teilnah­me­be­din­gungen etc.)
      • Beratung des Bestellers bei den Vertrags­ver­hand­lungen zum Bau von Stahl­pro­to­typen durch Betriebe an mehreren Stand­orten, Auftrags­vo­lumen ca. EUR 30 Mio.
      • Beratung eines deutschen Engineering- and Logistics-Dienst­leisters im Zusam­menhang mit der Planung, der Herstellung und dem Transport von einzelnen Kompo­nenten für ein Großprojekt im Rahmen eines Haupt­auf­trags-/ Unter­auf­trags­ver­hält­nisses, Auftrags­vo­lumen ca. EUR 20 Mio.
      • Beratung eines Käufers beim Erwerb von Schiffen und ihrem anschlie­ßenden Umbau zu Spezi­al­ein­heiten für eine nicht schiff­fahrts­re­le­vanten Nutzung, Auftrags­vo­lumen ca. EUR 50 Mio.
      • Beratung einer deutschen Firmen­gruppe beim Abschluss mehrerer Koope­ra­tions-, Rahmen- und Unter­ver­träge im Zusam­menhang mit dem Bau von Stahl­blöcken; Beratung zu Recht­strei­tig­keiten mit den Unterlieferanten.
      • Beratung einer deutschen Reede­rei­gruppe im Zusam­menhang mit der Verhandlung der Koope­ration mit einem in Singapur ansäs­sigen Mienen­konzern und einem in den USA ansäs­sigen Private Equity Fonds.
      • Beratung eines Asset Managers im Zusam­menhang mit der Abwehr von Ansprüchen seines Geschäfts­herren unter dem Dienst­leis­tungs­vertrag und mit der Beendigung der gemein­samen Gesell­schaft, Auftrags­vo­lumen ca. EUR 2.5 Mio.
      • Beratung eines deutschen Indus­trie­un­ter­nehmens beim Abschluss eines Joint Venture Vertrags mit einem indischen Joint Venture Partner.
      • Beratung eines ukrai­ni­schen Start-ups bei der Verhandlung sowie dem Entwurf von Vertrau­lich­keits- und Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rungen sowie eines Kaufver­trages für den Erwerb von Forde­rungen von einem großen in Deutschland ansäs­sigen Mineralölunternehmen.
      • Beratung eines inter­na­tio­nalen Konzerns bei Export­ge­schäften mit einem deutschen Kunden und deren Absicherung.
      • Beratung auslän­di­scher Inves­toren im Zusam­menhang mit dem Erwerb einer Firmen­gruppe und Bewertung der recht­lichen Risiken in den Gesell­schafts­do­ku­menten, bestehenden Miet-, Finan­zie­rungs- und Dienst­leis­tungs­ver­trägen sowie sonstigen Verträgen.
      • Beratung bei Unter­las­sungs­er­klä­rungen in Bezug auf die Bewirt­schaftung von Schiffen.