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Die Anwälte unserer Kanzlei

Die Juristen und Wirtschafts­ju­risten unserer Kanzlei sind nicht nur spezia­li­siert auf alle Bereiche des maritimen Wirtschafts­rechts, sie verfügen auch über vielfache Erfah­rungen mit der Finan­zierung anderer Asset­klassen sowie gesell­schafts­recht­licher Struk­tu­rie­rungen. In diesem Zusam­menhang beraten wir zum deutschen und engli­schen Recht, zum Recht der Marshall Islands und zu ausge­wählten Fragen des griechi­schen und liberia­ni­schen Rechts.