Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Dokumentierung der Finanzierung von Schiffen. Die Anwälte verhandeln und entwerfen hierbei Schiffsfinanzierungs-dokumentationen, bestehend aus dem Darlehensvertrag und den umfänglichen Sicherheitenvereinbarungen. Sie handeln hierbei üblicherweise für die finanzierenden Banken.
Die Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung von Schiffen erfasst alle auftretenden Rechtsfragen, beginnend mit dem Darlehensrecht, dem klassischen Bankrecht, dem Bankaufsichtsrecht und dem Kreditsicherungsrecht über das Insolvenzrecht, bis hin zu Fragen des internationalen Privatrechts. Aufgrund ihrer Erfahrungen bei Asset- und Cash-Flow-orientierten Finanzierungsmodellen sind die Anwälte der Kanzlei qualifiziert, Banken und Darlehensnehmer auch bei sonstigen Finanzierungsmodellen zu beraten.
Auch die Besonderheiten der Containerfinanzierung sind den Anwälten von ERG bestens vertraut. Unsere Kompetenz auf diesem Sektor der maritimen Wirtschaft reicht von der Strukturierung von Finanzierungen über die Verhandlung und Erstellung von Finanzierungsdokumentationen bis hin zur Erstellung von Management- und Leasingverträgen.